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BIKE LEASING - WIR ERKLÄREN DIR WIE ES FUNKTIONIERT


Bike Leasing ist eine Möglichkeit, um ein Fahrrad zu mieten und es später entweder zurückzugeben oder gegen eine Gebühr zu kaufen. Dazu musst Du einen Vertrag mit einem Unternehmen abschließen und bestimmte Kriterien erfüllen. Du kannst dann das Fahrrad auswählen und eine monatliche Leasinggebühr bezahlen, die in der Regel niedriger ist als der Kaufpreis des Fahrrads und Wartung und Reparaturen beinhaltet. Insgesamt bietet Bike Leasing eine umweltfreundliche und kostengünstige Möglichkeit, um an Dein Traumfahrrad zu kommen.

BIKE LEASING - WIR ERKLÄREN DIR WIE ES FUNKTIONIERT


Bike Leasing ist eine Möglichkeit, um ein Fahrrad zu mieten und es später entweder zurückzugeben oder gegen eine Gebühr zu kaufen. Dazu musst Du einen Vertrag mit einem Unternehmen abschließen und bestimmte Kriterien erfüllen. Du kannst dann das Fahrrad auswählen und eine monatliche Leasinggebühr bezahlen, die in der Regel niedriger ist als der Kaufpreis des Fahrrads und Wartung und Reparaturen beinhaltet. Insgesamt bietet Bike Leasing eine umweltfreundliche und kostengünstige Möglichkeit, um an Dein Traumfahrrad zu kommen.

Möchtest Du wissen, wie Bike Leasing funktioniert?

Wenn du Interesse an einem (E-)Bike hast, aber die Anschaffungskosten zu hoch sind, könnte dein Arbeitgeber eine Lösung bieten. Viele Unternehmen bieten Bike Leasing an, das zahlreiche Vorteile bietet. Durch das Leasing eines Fahrrads oder E-Bikes förderst du deine eigene Gesundheit oder die deiner Mitarbeiter, schonst die Umwelt und sparst dabei noch Geld. Egal, ob du Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Selbstständiger bist, das Dienstrad-Leasing kann für jeden von Vorteil sein. Seitdem Fahrräder, E-Bikes und Dienstwagen steuerlich gleichgestellt sind, ist das Dienstrad-Leasing immer beliebter geworden. Seit 2020 müssen Angestellte den geldwerten Vorteil für die private Nutzung ihres Leasingrads nur noch mit 0,25 % der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) versteuern.

Was ist die Bedeutung der 0,25%-Regel?

Wenn ein Angestellter ein Leasingrad per Gehaltsumwandlung im Wert von 3.000 € (UVP) für private Zwecke nutzt, entsteht ein geldwerter Vorteil, der monatlich mit einem Prozent der unverbindlichen Preisempfehlung versteuert werden muss. Ab 2020 wird die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung des geldwerten Vorteils durch die Viertelung der unverbindlichen Preisempfehlung auf ein Viertel reduziert. Das bedeutet, dass nur noch ein Viertel von 3.000 €, also 750 €, mit einem Prozent versteuert werden muss, was einer effektiven Besteuerung von 0,25 Prozent entspricht. Wenn der Steuersatz 35 Prozent beträgt, kann man im Vergleich zur 0,5-Prozent-Regel innerhalb von 36 Monaten rund 100 € zusätzlich sparen.

UNSER LEASINGABLAUF IN 3 SCHRITTEN

MIT WELCHEN LEASING-UNTERNEHMEN KOOPERIEREN WIR?

DEINE VORTEILE BEIM BIKE LEASING

Steuerliche Absetzbarkeit:

Durch die steuerliche Anerkennung wird das geleastete Fahrrad oder E-Bike ähnlich wie ein Dienstwagen behandelt. Anstatt eines PKWs wird das von Dir gewählte Fahrrad oder E-Bike über Deinen Arbeitgeber geleast und Dir als Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt. Du musst lediglich 1% des Brutto-Listenpreises versteuern.

Geldwerter Vorteil:

Durch den Steuererlass der obersten Finanzbehörden der Länder vom 09.01.2020 wird das Bike-Leasing-Konzept weiter begünstigt. Ab dem 01.01.2020 wird der geldwerte Vorteil um 75% reduziert. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer, die ein Dienstfahrrad leasen, deutlich weniger Steuern und Sozialabgaben zahlen müssen.

Gehaltsumwandlung:

Die Gehaltsumwandlung bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre monatlichen Leasingraten bequem über ihr Bruttogehalt zu zahlen und dabei Steuern und Sozialabgaben zu sparen. Dadurch kann das Nettogehalt erhöht werden, was sich positiv auf die monatliche Liquidität auswirkt.

0,25%-Regelung:

Ab dem 01.01.2020 gilt für alle Leasing-Bikes, die dem Mitarbeiter durch Gehaltsumwandlung seit dem 01.01.2019 zur Verfügung gestellt wurden, die neue 0,25%-Regelung. Der geldwerte Vorteil wird somit nur noch mit 0,25% versteuert. Diese Regelung gilt für Überlassungen bis zum 31. Dezember 2031.

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