Möchtest Du wissen, wie Bike Leasing funktioniert?
Was ist die Bedeutung der 0,25%-Regel?
Wenn ein Angestellter ein Leasingrad per Gehaltsumwandlung im Wert von 3.000 € (UVP) für private Zwecke nutzt, entsteht ein geldwerter Vorteil, der monatlich mit einem Prozent der unverbindlichen Preisempfehlung versteuert werden muss. Ab 2020 wird die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung des geldwerten Vorteils durch die Viertelung der unverbindlichen Preisempfehlung auf ein Viertel reduziert. Das bedeutet, dass nur noch ein Viertel von 3.000 €, also 750 €, mit einem Prozent versteuert werden muss, was einer effektiven Besteuerung von 0,25 Prozent entspricht. Wenn der Steuersatz 35 Prozent beträgt, kann man im Vergleich zur 0,5-Prozent-Regel innerhalb von 36 Monaten rund 100 € zusätzlich sparen.
1. Ein Fahrradmodell auswählen
Wenn Du ein Fahrrad leasen möchtest, musst Du lediglich das gewünschte Modell auswählen, in den Warenkorb legen und beim Bezahlen die Bezahlart "Bike-Leasing" auswählen. Nachdem Du Deine Bestellung abgeschickt hast, schicken wir Dir ein kurzes Antragsformular per E-Mail zu, das Du ausfüllen musst.
2. Deinen Antrag einreichen
Nachdem Du das Formular ausgefüllt hast, werden wir den Antrag bei der passenden Leasinggesellschaft einreichen und im Anschluss ein maßgeschneidertes Angebot für Dich erstellen. Sobald das Angebot erstellt wurde, werden wir es Dir umgehend zukommen lassen, damit Du alle Details und Konditionen einsehen und eine informierte Entscheidung treffen kannst.
3. Genehmigung und Abholung
Nach Genehmigung deines Antrags wird das gewünschte Fahrrad von der Leasing-Gesellschaft bestellt und an deine Lieferadresse geliefert. Alternativ kannst du es auch persönlich abholen. Die Abrechnung erfolgt zwischen deiner Leasing-Firma und deinem Arbeitgeber. Du musst dich um nichts weiter kümmern.
Steuerliche Absetzbarkeit:
Durch die steuerliche Anerkennung wird das geleastete Fahrrad oder E-Bike ähnlich wie ein Dienstwagen behandelt. Anstatt eines PKWs wird das von Dir gewählte Fahrrad oder E-Bike über Deinen Arbeitgeber geleast und Dir als Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt. Du musst lediglich 1% des Brutto-Listenpreises versteuern.
Geldwerter Vorteil:
Durch den Steuererlass der obersten Finanzbehörden der Länder vom 09.01.2020 wird das Bike-Leasing-Konzept weiter begünstigt. Ab dem 01.01.2020 wird der geldwerte Vorteil um 75% reduziert. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer, die ein Dienstfahrrad leasen, deutlich weniger Steuern und Sozialabgaben zahlen müssen.
Gehaltsumwandlung:
Die Gehaltsumwandlung bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre monatlichen Leasingraten bequem über ihr Bruttogehalt zu zahlen und dabei Steuern und Sozialabgaben zu sparen. Dadurch kann das Nettogehalt erhöht werden, was sich positiv auf die monatliche Liquidität auswirkt.
0,25%-Regelung:
Ab dem 01.01.2020 gilt für alle Leasing-Bikes, die dem Mitarbeiter durch Gehaltsumwandlung seit dem 01.01.2019 zur Verfügung gestellt wurden, die neue 0,25%-Regelung. Der geldwerte Vorteil wird somit nur noch mit 0,25% versteuert. Diese Regelung gilt für Überlassungen bis zum 31. Dezember 2031.
Arbeitnehmer
Beim Fahrradleasing zahlst du bequeme monatliche Raten durch Gehaltsumwandlung, sparst im Vergleich zum Kauf mit inklusiver Versicherung und Steuervorteilen. Die Abwicklung ist unkompliziert, ermöglicht uneingeschränkte private Nutzung und erhebliche Kosteneinsparungen durch die 0,25%-Regelung.
Arbeitgeber
Arbeitgeber schaffen ein positives Arbeitsumfeld, steigern Mitarbeiterbindung und -leistung. Maßnahmen umfassen Parkplatzkapazitäten, kostenfreie Handhabung und Lohnnebenkosten senken. Das fördert Innovation, Umweltbewusstsein und zieht potenzielle Kunden an, positioniert das Unternehmen als attraktiven Arbeitgeber.
Selbstständige
Selbstständige können Betriebsausgaben ohne Anzahlung tätigen, behalten finanzielle Flexibilität und können Marken frei wählen. Diese Planung ermöglicht eine bessere Budgetkontrolle und vermeidet unerwartete Kosten, was Selbstständigen hilft, ihre Finanzen besser zu managen.